Verordnung
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Art. 2 Bewilligung
1 Der Antrag zur Abweichung von zwingenden Vorschriften ist beim Bundesamt für Wohnungswesen (Bundesamt) einzureichen. 2 Die Antragsteller haben mit dem Antrag einzureichen:
3 Bei einem regionalen Rahmenmietvertrag haben die Parteien zudem nachzuweisen, dass der örtliche Geltungsbereich mindestens 30 000 Wohnungen oder 10 000 Geschäftsräume umfasst (Art. 1 Abs. 3 Bst. c des Gesetzes). 4 Das Bundesamt prüft von Amtes wegen, ob die übrigen gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind. |