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Vorsorgereglement
für die Angestellten und die Rentenbeziehenden
des Vorsorgewerks Bund
(VRAB)

vom 15. Juni 2007 (Stand am 1. Januar 2021)

Art. 18a Aufrechterhalten des Vorsorgeschutzes bei unbezahltem Urlaub 20

Wäh­rend ei­nes un­be­zahl­ten oder teil­wei­se be­zahl­ten Ur­laubs wird auf Ver­lan­gen der ver­si­cher­ten Per­son nach Mass­ga­be der ar­beits­recht­li­chen Be­stim­mun­gen der bis­he­ri­ge Ver­si­che­rungs­schutz ganz oder teil­wei­se auf­recht­er­hal­ten.

20 Ein­ge­fügt durch Be­schluss des POB vom 8. Sept. 2010, vom BR ge­neh­migt am 24. Nov. 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (BBl 2010 9039).