Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.

Vorsorgereglement
für die Angestellten und die Rentenbeziehenden
des Vorsorgewerks Bund
(VRAB)

vom 15. Juni 2007 (Stand am 1. Januar 2021)

Art. 18b Weiterführung der Altersvorsorge nach Vollendung des
65. Altersjahres
21

Wird das Ar­beits­ver­hält­nis nach dem vollen­de­ten 65. Al­ters­jahr fort­ge­setzt, so wird auf Ver­lan­gen der ver­si­cher­ten Per­son die Al­ters­vor­sor­ge bis zur Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses, höchs­tens aber bis zur Vollen­dung des 70. Al­ters­jah­res wei­ter­ge­führt.

21 Ein­ge­fügt durch Be­schluss des POB vom 8. Sept. 2010, vom BR ge­neh­migt am 24. Nov. 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (BBl 2010 9039).