Vorsorgereglement
für die Angestellten und die Rentenbeziehenden
des Vorsorgewerks Bund
(VRAB)

vom 15. Juni 2007 (Stand am 1. Januar 2021)


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Art. 22 Nicht versicherbarer Verdienst

Ein­kom­men, das bei ei­nem dem Vor­sor­ge­werk Bund nicht an­ge­schlos­se­nen Ar­beit­ge­ber oder durch selb­stän­di­ge Er­werbs­tä­tig­keit er­zielt wird, kann nicht bei PU­BLI­CA ver­si­chert wer­den.

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