Vorsorgereglement
für die Angestellten und die Rentenbeziehenden
des Vorsorgewerks Bund
(VRAB)

vom 15. Juni 2007 (Stand am 1. Januar 2021)


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Art. 23 Sparbeiträge und Risikoprämie

Mass­ge­bend für die Be­rech­nung der Sp­ar­bei­trä­ge so­wie der Ri­si­ko­prä­mie ist der ver­si­cher­te Ver­dienst.

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