Vorsorgereglement
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Art. 66 Ausrichtung der Leistungen als Kapitalabfindung
1 PUBLICA richtet anstelle von Renten immer dann eine nach den versicherungstechnischen Grundlagen von PUBLICA ermittelte Kapitalabfindung aus, wenn:
2 Mit der Kapitalauszahlung erlöschen alle weiteren Ansprüche der versicherten Person oder ihrer Hinterlassenen gegenüber PUBLICA, insbesondere auf allfällige künftige gesetzliche oder freiwillige Anpassungen an die Preisentwicklung sowie auf Alters-Kinderrente oder Invaliden-Kinderrente. 133 Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des POB vom 17. und 26. Nov. 2020, vom BR genehmigt am 4. Dez. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5903). |