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Vorsorgereglement
für die Angestellten und die Rentenbeziehenden
des Vorsorgewerks Bund
(VRAB)

vom 15. Juni 2007 (Stand am 1. Januar 2021)

Art. 89 Erhaltung des Vorsorgeschutzes in besonderen Fällen

Wech­selt die ver­si­cher­te Per­son vom Vor­sor­ge­werk Bund zu ei­nem an­de­ren Vor­sor­ge­werk von PU­BLI­CA, so rech­net PU­BLI­CA in je­dem Fall wie im Frei­zü­gig­keits­fall ab.