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Vorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund (VRAB)
vom 15. Juni 2007 (Stand am 1. Januar 2021)
Art. 89Erhaltung des Vorsorgeschutzes in besonderen Fällen
Wechselt die versicherte Person vom Vorsorgewerk Bund zu einem anderen Vorsorgewerk von PUBLICA, so rechnet PUBLICA in jedem Fall wie im Freizügigkeitsfall ab.