Vorsorgereglement
für die Angestellten und die Rentenbeziehenden
des Vorsorgewerks Bund
(VRAB)


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Art. 69 Vorleistungspflicht von PUBLICA

Wird PU­BLI­CA vor­leis­tungs­pflich­tig, weil die für die Leis­tungs­er­brin­gung zu­stän­di­ge Vor­sor­ge­ein­rich­tung noch nicht fest­steht und die be­rech­tig­te Per­son zu­letzt bei PU­BLI­CA ver­si­chert war (Art. 26 Abs. 4 BVG), so be­schränkt sich der An­spruch auf die BVG-Min­dest­leis­tun­gen. Stellt sich spä­ter her­aus, dass PU­BLI­CA nicht leis­tungs­pflich­tig ist, wer­den die vor­ge­leis­te­ten Be­trä­ge bei der leis­tungs­pflich­ti­gen Vor­sor­ge­ein­rich­tung samt Zins zu­rück­ge­for­dert.

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