Vorsorgereglement
für die Angestellten und die Rentenbeziehenden
des Vorsorgewerks Bund
(VRAB)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 8 Zins, Verzugszins

So­weit die­ses Re­gle­ment nichts Ab­wei­chen­des fest­legt, wer­den die für die Ver­zin­sung an­wend­ba­ren Sät­ze jähr­lich von der Kas­sen­kom­mis­si­on be­stimmt. Die Zins­sät­ze sind im An­hang 1 auf­ge­führt.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden