Vorsorgereglement
für die Angestellten und die Rentenbeziehenden
des Vorsorgewerks Bund
(VRAB)


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Art. 86 Berichtigung von Austrittsleistungen

Hat PU­BLI­CA ei­ne zu tie­fe Aus­tritts­leis­tung er­bracht, so rich­tet sich der Zins auf der Nach­zah­lung nach Ar­ti­kel 7 FZV (An­hang 1 Ziff. 7).187

187 Fas­sung ge­mä­ss Be­schluss des POB vom 8. Sept. 2010, vom BR ge­neh­migt am 24. Nov. 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (BBl 2010 9039).

BGE

141 V 681 (8C_422/2015) from 18. Dezember 2015
Regeste: Art. 18c Abs. 1 AVIG; Art. 32 AVIV. Eine Altersleistung der beruflichen Vorsorge in Kapitalform ist auch dann von der Arbeitslosenentschädigung abzuziehen, wenn das Vorsorgekapital im Rahmen eines gegen die versicherte Person eingeleiteten Strafprozesses beschlagnahmt wird (E. 5.3).

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