|
Art. 70 Auszahlung der Leistungen
1 Leistungen von PUBLICA werden auf das von dem oder der Anspruchsberechtigten genannte Bank- oder Postkonto überwiesen. Alle Überweisungen erfolgen ausschliesslich auf ein einziges Konto. Die Kosten der Überweisung auf ein ausländisches Konto können der versicherten Person belastet werden. Die Überweisung erfolgt in jedem Fall in Schweizer Franken. 2 Die wiederkehrenden Leistungen von PUBLICA werden jeweils in den ersten zehn Tagen des Monats überwiesen. 3 Leistungen in Form einer Kapitalabfindung werden innerhalb von 30 Tagen ab Entstehung des Leistungsanspruchs ausbezahlt. 4 Für den Monat, in dem der Anspruch entsteht oder erlischt, wird die Leistung voll ausgerichtet. |