|
Art. 2 Ad-hoc-Konferenzen
Auf Antrag der Kantone und Regionen werden vom SECO Ad-hoc-Konferenzen einberufen. Diese stellen die Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Gemeinden, dem Berggebiet und dem weiteren ländlichen Raum sicher. BGE
109 IB 193 () from 26. Oktober 1983
Regeste: Raumplanung; Ausführungsvorschriften der Kantone. Die vom Regierungsrat des Kantons St. Gallen mittels Verordnung geschaffene Möglichkeit, seine Entscheide über Bewilligungen im Sinne von Art. 24 RPG an das kantonale Verwaltungsgericht weiterzuziehen, wird durch die Ermächtigung gemäss Art. 36 Abs. 2 RPG gedeckt. Das Verwaltungsgericht ist zu Unrecht auf den entsprechenden Teil einer kantonalen Beschwerde nicht eingetreten. |