Verkehrsregelnverordnung
(VRV)1

vom 13. November 1962 (Stand am 20. Mai 2021)

1Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. Jan. 1989, in Kraft seit 1. Mai 1989 (AS 1989 410).


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 34 Vermeiden anderer Belästi­gungen

(Art. 42 Abs. 1 SVG)

1 Mo­tor­fahr­zeu­ge sind so zu un­ter­hal­ten und zu be­nüt­zen, dass sie kei­nen ver­meid­ba­ren Rauch ent­wi­ckeln.

2 Der Mo­tor ist auch bei kür­ze­ren Hal­ten ab­zu­stel­len, wenn dies das Weg­fah­ren nicht ver­zö­gert.

3 Der Fahr­zeug­füh­rer hat auf stau­bi­gen, schmut­zi­gen oder nas­sen Stras­sen, be­son­ders bei Schnee­schmel­ze, so zu fah­ren, dass Stras­sen­be­nüt­zer und An­woh­ner nicht be­läs­tigt wer­den.

BGE

101 IV 72 () from 31. Januar 1975
Regeste: Art. 35 Abs. 2 und 3 SVG. 1. Begriff des Überholens (Erw. 1a). 2. Der "nötige Raum" (Erw. 1b u. c). 3. Frage der Fahrlässigkeit (Erw. 1d). 4. Pflicht zu besonderer Rücksichtnahme auf die übrigen Strassenbenützer (Erw. 2).

101 IV 324 () from 31. Oktober 1975
Regeste: Art. 42 Abs. 1 SVG, Art. 34 Abs. 2 VRV. Die Bestimmungen dienen u.a. der Lufthygiene und der allgemeinen Lärmbekämpfung. Nicht erforderlich ist, dass sich Personen in der Nähe des Motorfahrzeugs aufhalten. Das Laufenlassen des Motors eines stillstehenden Personenwagens, um diesen aufzuheizen, stellt eine vermeidbare Belästigung dar und ist deshalb unzulässig.

144 IV 49 (6B_428/2017) from 16. März 2018
Regeste: Art. 30 Abs. 1 StGB, Art. 144 StGB, Art. 306 Abs. 3 OR; Strafantragsrecht des Entlehners wegen Sachbeschädigung. Bei nicht höchstpersönlichen Rechtsgütern ist neben dem Träger des angegriffenen Rechtsguts auch derjenige strafantragsberechtigt, in dessen Rechtskreis die Tat unmittelbar eingreift oder dem eine besondere Verantwortung für die Erhaltung des Gegenstandes obliegt (E. 1.2). Der Entlehner eines Fahrzeugs ist bei bestimmungsgemässem Gebrauch nur dann zum Strafantrag berechtigt, wenn er durch die Beschädigung in der Benutzung des ihm geliehenen Fahrzeugs beeinträchtigt wurde (E. 1.3).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden