Verkehrsregelnverordnung
(VRV)1

vom 13. November 1962 (Stand am 20. Mai 2021)

1Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. Jan. 1989, in Kraft seit 1. Mai 1989 (AS 1989 410).


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Art. 764

64 Auf­ge­ho­ben durch Ziff. I der V vom 20. Mai 2020, mit Wir­kung seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 2139).

BGE

94 IV 72 () from 7. Juni 1968
Regeste: Art. 34 Abs. 1 SVG und Art. 7 Abs. 4 VRV. 1. Gesetzmässigkeit und Anwendungsbereich der Ausführungsvorschrift (Erw. 1). 2. Pflichtwidriges Verhalten eines Automobilisten, der zwischen zwei Haltestelle-Inseln durchfährt, obschon dort ein aus der Gegenrichtung kommender Tramzug anhält (Erw. 2). 3. Adäquater Kausalzusammenhang zwischen diesem Verhalten und den Körperverletzungen einer Fussgängerin (Erw. 3).

94 IV 120 () from 14. Oktober 1968
Regeste: 1. Art. 34 Abs. 1 SVG. Auch auf breiten Strassen hat der Fahrer sich möglichst an den rechten Strassenrand zu halten (Erw. 1). 2. Art. 36 Abs. 1 SVG, Art. 13 Abs. 1 Satz 1 VRV. Wann der Fahrer, der nach links abbiegen will, mit dem Einspuren beginnen darf, entscheidet sich nicht allgemein, sondern nach den Strassen- und Verkehrsverhältnissen des Einzelfalles (Erw. 2).

101 IV 238 () from 25. April 1975
Regeste: Art. 47 Abs. 5 VRV. Der Führer eines Fahrzeuges darf unter Vorbehalt der in Art. 26 Abs. 2 SVG genannten Fälle darauf vertrauen, dass ein Fussgänger auf einer Verkehrsinsel einen Sicherheitshalt einschaltet, bevor er die Fahrbahn betritt. Das gilt auch ausserhalb von Fussgängerstreifen und auch für Anlagen, die nicht wie eigentliche Verkehrsinseln gebaut sind, diesen jedoch faktisch entsprechen (asphaltiertes "Bödeli" im Winkel zweier spitzwinklig zusammenlaufender Strassen).

104 IV 196 () from 30. Juni 1978
Regeste: Strassenverkehrsrecht. 1. Begriff des Überholens (Erw. 2). 2. Gebot des Linksüberholens; Ausnahmen von der Regel (Erw. 3-5).

129 IV 44 () from 3. Oktober 2002
Regeste: Art. 36 Abs. 2 und Art. 34 Abs. 1 SVG, Art. 7 Abs. 1 VRV; Rechtsvortritt, Rechtsfahrgebot. Das Vortrittsrecht auf Strassenverzweigungen hebt das Gebot des Rechtsfahrens nicht auf (E. 1.2). An unübersichtlichen Stellen verlangt die Verkehrssicherheit das strenge Einhalten des Rechtsfahrgebots (E. 1.3).

132 III 249 () from 11. Oktober 2005
Regeste: Art. 46 Abs. 1 VRV; Art. 59 Abs. 2 und 49 Abs. 1 SVG; Unfall auf einer Strasse ohne Trottoir; Selbstverschulden des nicht links auf der Fahrbahn gehenden Fussgängers. Bedeutung der einzelnen Mitursachen im Rahmen von Art. 59 Abs. 2 SVG; quotenmässige Aufteilung des Gesamtschadens (E. 3.1). Auslegung des in Art. 49 Abs. 1 SVG enthaltenen und in Art. 46 Abs. 1 VRV konkretisierten Gebots des Linksgehens bei fehlendem Trottoir (E. 3.2 und 3.3). Bemessung des Schadenersatzes im Rahmen von Art. 59 Abs. 2 SVG; Festlegung der Haftungsquote; Gewicht des Selbstverschuldens (E. 3.5).

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