Verordnung
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Art. 37
1 Fedpol betreibt das Einvernahmezentrum des Bundes. 2 Es sorgt für die Sicherheit der Räumlichkeiten und der sich darin aufhaltenden Personen. 3 Fedpol und die Bundesanwaltschaft nutzen das Einvernahmezentrum des Bundes gemeinsam. 4 Sie erstellen gemeinsam ein Betriebsreglement. |