Verordnung
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Art. 41 Prüfung des Schutzbedarfs und Vernichtung der Daten
1 Fedpol prüft regelmässig, mindestens aber jährlich, welche Daten aufgrund des Schutzbedarfs noch notwendig sind. 2 Es vernichtet nicht mehr notwendige Daten innert der Frist nach Artikel 23a Absatz 3 BWIS. Diese Frist läuft ab dem Zeitpunkt der letzten Prüfung, bei welcher die Daten noch als notwendig eingestuft wurden. |
