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Verordnung über den Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung (VSB)
vom 24. Juni 2020 (Stand am 1. Januar 2021)
Art. 43Sicherheitspolizeiliche Aus- und Weiterbildung des Personals von fedpol
1 Fedpol sorgt für die sicherheitspolizeiliche Ausbildung und die regelmässige Weiterbildung seines im Personen- oder Gebäudeschutz operativ tätigen Personals.
2 Es kann für das Ausarbeiten von Ausbildungskonzepten oder die Instruktion in der Aus- und Weiterbildung andere Bundesstellen, kantonale Stellen oder Private beiziehen.