Verordnung
über den Schutz von Personen und Gebäuden
in Bundesverantwortung
(VSB)

vom 24. Juni 2020 (Stand am 1. Januar 2021)


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Art. 44 Aus- und Weiterbildung der Sicherheitsbeauftragten

Fed­pol sorgt für die Aus­bil­dung und die re­gel­mäs­si­ge Wei­ter­bil­dung der Si­cher­heits­be­auf­trag­ten.

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