Verordnung
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Art. 51 Interkantonale Polizeieinsätze zugunsten des Bundes
1 Bei interkantonalen Polizeieinsätzen zugunsten des Bundes werden die Kantone, die Polizeikräfte zur Verfügung stellen, mit einer Tagespauschale von 600 Franken pro eingesetzte Person entschädigt. Angebrochene Tage werden voll vergütet. Spesen werden separat entschädigt. 2 Pikett leistende Einsatzkräfte werden mit einer Tagespauschale von 200 Franken pro Person und angebrochenen Tag entschädigt. |