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Verordnung über den Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung (VSB)
vom 24. Juni 2020 (Stand am 1. Januar 2021)
Art. 51Interkantonale Polizeieinsätze zugunsten des Bundes
1 Bei interkantonalen Polizeieinsätzen zugunsten des Bundes werden die Kantone, die Polizeikräfte zur Verfügung stellen, mit einer Tagespauschale von 600 Franken pro eingesetzte Person entschädigt. Angebrochene Tage werden voll vergütet. Spesen werden separat entschädigt.
2 Pikett leistende Einsatzkräfte werden mit einer Tagespauschale von 200 Franken pro Person und angebrochenen Tag entschädigt.