Verordnung des VBS
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Art. 5 Herstellung von fotografischen Sicherheitskopien
1 Zur Herstellung von fotografischen Sicherheitskopien muss, je nach Vorlage, Arbeitsablauf und Datenformat, ein Film in Schwarzweiss (SW) oder ein langzeitstabiler Farbfilm benutzt werden. 2 Wird die Vorlage direkt auf Film aufgenommen, so muss für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) eine Positivkopie des Originalfilms hergestellt werden. 3 Die fotografischen Sicherheitskopien müssen am Anfang eine Zusammenfassung des Inhalts enthalten. |