Verordnung des UVEK
über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr
(VSL)

vom 20. Juli 2009 (Stand am 15. Mai 2016)


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Art. 7 Beauftragung

Das BAZL kann un­ab­hän­gi­ge Prüf­stel­len mit Über­prü­fungs- und Aus­bil­dungs­auf­ga­ben be­auf­tra­gen.

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