Verordnung des VBS
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Art. 41 Weiterbildung
1 Die Weiterbildung von J+S-Expertinnen und -Experten erfolgt in spezifischen Modulen. 2 Das BASPO führt die Module der J+S-Expertenweiterbildung durch. Es kann Kantone oder Sport- und Jugendverbände mit der Durchführung beauftragen. |