Verordnung des VBS
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Art. 44 Beiträge für J+S-Kurse
1 Die Beiträge für J+S-Kurse errechnen sich aus einem Grundbetrag und der Gesamtzahl der Trainingsstunden aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Teilnehmerstunden) innerhalb des Kurses. Der Grundbetrag wird nach Anzahl der erforderlichen J+S-Leiterinnen und -Leiter festgesetzt. 2 Für J+S-Kurse mit Kindern in der Nutzergruppe 5 werden erhöhte Beiträge ausgerichtet. 3 und 4...22 5 Die Maximalbeiträge sind in Anhang 3 festgelegt. 22 Aufgehoben durch Ziff. I der V des VBS vom 16. Nov. 2017, mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6591). |