Verordnung des VBS
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Art. 66 Ausbildung
1 In der Ausbildung zur ESA-Leiterin oder zum ESA-Leiter werden erwachsenenbildnerische, sportmotorische, methodische und sportfachspezifische Grundkenntnisse vermittelt. Diese Inhalte können zielgruppenorientiert ausgerichtet werden. 2 Organisatoren von Leiterkursen können Personen, die über eine der ESA-Ausbildung gleichwertige Ausbildung verfügen, verkürzte Ausbildungen in der Form von Einführungskursen anbieten. 3 Die Ausbildung dauert in der Regel sechs Tage. Sie kann für Personen, die über spezifische Vorkenntnisse, namentlich als J+S-Leiterin oder -Leiter verfügen, kürzer ausfallen. |