Verordnung des VBS
|
Art. 67 Weiterbildung
1 In der Weiterbildung werden die Leiter-Kompetenzen vertieft und erweitert. Die Weiterbildung ist modular aufgebaut. 2 Zur Erfüllung ihrer Weiterbildungspflicht haben ESA-Leiterinnen und -Leiter ein spezifisches Weiterbildungsmodul von ein bis zwei Tagen zu absolvieren. 3 Die einzelnen Module der Weiterbildung dauern höchstens sechs Tage. |