Verordnung des VBS
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Art. 70 Ausbildung
1 Die Ausbildung zur ESA-Expertin oder zum ESA-Experten für die Durchführung der Kaderbildung erfolgt in entsprechenden ESA-Expertenkursen. 2 Die Ausbildung dauert neun Tage. Es können für Personen, die über spezifische Vorkenntnisse verfügen, namentlich für J+S-Expertinnen oder -Experten, verkürzte Ausbildungen in der Form von Einführungskursen angeboten werden. |