Verordnung des VBS
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Art. 27 Ausbildung
1 Die Ausbildung zur J+S-Leiterin oder zum J+S-Leiter erfolgt in J+S-Leiterkursen sportartenspezifisch für die Zielgruppen Kinder oder Jugendliche.29 2 In den J+S-Leiterkursen werden pädagogische, sportmotorische und methodische Grundkenntnisse vermittelt. 3 Das BASPO bietet Personen, die über eine dem Leiterkurs gleichwertige Ausbildung verfügen, verkürzte Ausbildungen in der Form von Einführungskursen an. 29 Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 8. April 2020, in Kraft seit 1. Okt. 2021 (AS 2020 15211883). |