Verordnung des VBS
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Art. 32 Aus- und Weiterbildung
1 Die Ausbildung zum J+S-Coach und die entsprechende Weiterbildung erfolgt in spezifischen Kursen und Modulen. 2 Das BASPO oder die kantonalen Amtsstellen für J+S führen die Aus- und Weiterbildungen durch. Das BASPO kann Sport- und Jugendverbände mit der Durchführung beauftragen. |