Verordnung des VBS
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Art. 71 Weiterbildung
1 Die Weiterbildung von ESA-Expertinnen und -Experten erfolgt in spezifischen Modulen. 2 ESA-Expertinnen und -Experten müssen für die Erneuerung ihrer Anerkennung regelmässig Module der Expertenweiterbildung absolvieren. 3 Die einzelnen Module der Expertenweiterbildung dauern höchstens drei Tage. |