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Verordnung des EDI
über die Sicherheit von Spielzeug
(Spielzeugverordnung, VSS)

vom 15. August 2012 (Stand am 1. August 2021)

Art. 8 Konformitätsvermutung

Bei Spiel­zeug, das mit den in An­hang 4 auf­ge­führ­ten tech­ni­schen Nor­men über­ein­stimmt, wird ver­mu­tet, dass es die Si­cher­heits­an­for­de­run­gen er­füllt, so­weit die­se von die­sen Nor­men ab­ge­deckt sind.