Verordnung
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Art. 6 Kosten der Transportpolizei
1 Die Transportpolizei publiziert die Preise ihrer Leistungen in einem Leistungskatalog. 2 Die Transportunternehmen führen die Transportpolizei in einer rechnungsmässig getrennten Einheit. 3 Sie bieten die Leistungen ihrer Transportpolizei anderen Transportunternehmen zu vergleichbaren Bedingungen an. |