Verordnung
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Art. 19 Frist
1 Die Ethikkommission nimmt innerhalb von 30 Tagen Stellung. 2 Zieht die Ethikkommission Fachleute bei oder verlangt sie von der Projektleitung zusätzliche Unterlagen, so läuft die Frist, sobald die Stellungnahme der Fachleute oder die Unterlagen eingetroffen sind; die Ethikkommission informiert die Projektleitung über den Beginn der Frist. |