Bundesgesetz
über die Verrechnungssteuer
(Verrechnungssteuergesetz, VStG)1

1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. Juni 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 20125981; BBl 2011 6615).


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 24

2. Ju­ris­ti­sche Per­so­nen,
Ge­schäfts­be­trie­be u. dgl.

a. An­spruch

 

1 Der Bund, die Kan­to­ne und die Ge­mein­den so­wie ih­re An­stal­ten und Be­trie­be und die un­ter ih­rer Ver­wal­tung ste­hen­den Spe­zi­al­fonds ha­ben An­spruch auf Rück­er­stat­tung der Ver­rech­nungs­steu­er, wenn der den steu­er­ba­ren Er­trag ab­wer­fen­de Ver­mö­gens­wert in der Rech­nung aus­ge­wie­sen ist.

2 Ju­ris­ti­sche Per­so­nen und Han­dels­ge­sell­schaf­ten oh­ne ju­ris­ti­sche Per­sön­lich­keit ha­ben An­spruch auf Rück­er­stat­tung der Ver­rech­nungs­steu­er, wenn sie bei Fäl­lig­keit der steu­er­ba­ren Leis­tung ih­ren Sitz im In­land hat­ten.

3 Aus­län­di­sche Un­ter­neh­men, die für ih­re Ein­künf­te aus ei­ner in­län­di­schen Be­triebs­stät­te oder für de­ren Be­triebs­ver­mö­gen Kan­tons- oder Ge­mein­de­steu­ern zu ent­rich­ten ver­pflich­tet sind, ha­ben An­spruch auf Rück­er­stat­tung der von den Ein­künf­ten aus die­sem Be­triebs­ver­mö­gen ab­ge­zo­ge­nen Ver­rech­nungs­steu­er.

4 Aus­län­di­sche Kör­per­schaf­ten und An­stal­ten oh­ne Er­werbs­zweck ha­ben An­spruch auf Rück­er­stat­tung der Ver­rech­nungs­steu­er, die von Ein­künf­ten aus Ver­mö­gen ab­ge­zo­gen wur­de, das aus­sch­liess­lich Kul­tus-, Un­ter­richts- oder an­dern ge­mein­nüt­zi­gen Zwe­cken des Aus­land­schwei­zer­tums dient.

5 Die Ver­ord­nung re­gelt den Rück­er­stat­tungs­an­spruch von Stock­werk­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten so­wie von an­de­ren Per­so­nen­ver­ei­ni­gun­gen und Ver­mö­gens­mas­sen, die das Recht der Per­sön­lich­keit nicht er­langt ha­ben, aber über ei­ne ei­ge­ne Or­ga­ni­sa­ti­on ver­fü­gen und im In­land tä­tig sind oder ver­wal­tet wer­den.77

77 Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I des BG vom 23. Ju­ni 2000, in Kraft seit 1. Jan. 2001 (AS 2000 2741; BBl 2000 6344903). Sie fin­det erst­mals An­wen­dung auf die Rücker‑ stat­tung der Ver­rech­nungs­steu­er von steu­er­ba­ren Leis­tun­gen, die nach dem 31. Dez. 2000 fäl­lig wer­den (Ziff. II Abs. 2 der ge­nann­ten Änd.).

BGE

125 II 348 () from 26. März 1999
Regeste: Art. 24 Abs. 5 VStG, Art. 55 VStV; Verrechnungssteuer; Rückerstattungsanspruch von Personenvereinigungen und Rechtsgemeinschaften ohne juristische Persönlichkeit. Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Erträgen der Stockwerkeigentümergemeinschaft ist von den einzelnen Stockwerkeigentümern geltend zu machen.

147 II 338 (2C_80/2021) from 29. Juli 2021
Regeste: Rückerstattung der Verrechnungssteuer; Steuerumgehung (Art. 21 Abs. 2 VStG); Tragweite der im Jahr 1990 publizierten Praxis der ESTV zum "Kauf eines vollen Portemonnaies". Voraussetzungen für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (E. 2). Voraussetzungen für die Annahme einer Steuerumgehung und Darstellung der diesbezüglichen Rechtsprechung im Verrechnungssteuerrecht (E. 3). Inhalt der Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung zum "Kauf eines vollen Portemonnaies" (E. 3.5). Der Kauf eines vollen Portemonnaies stellt ein starkes Indiz für das Vorliegen einer möglichen Steuerumgehung dar, ersetzt jedoch in keinem Fall eine umfassende einzelfallbezogene Prüfung der Voraussetzungen, welche von der Rechtsprechung für die Annahme einer Steuerumgehung verlangt werden (E. 3.6). Im vorliegenden Fall liegt eine Steuerumgehung vor, zumal sich die gewählte Gestaltung nicht auf wirtschaftliche Überlegungen abstützen lässt; dies trotz der zwischen dem Aktienkauf und der Dividendenausschüttung verstrichenen Zeit, der mit Blick auf die festgestellte Steuerumgehung (Art. 21 Abs. 2 VStG) keine Bedeutung zukommt (E. 4 und 5).

 

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden