Verordnung
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Art. 56
II. Besondere Verhältnisse 1. Privatbankiers 1 Die dem Bankengesetz vom 8. November 193487 unterstellten Privatbankiers, die ihr Geschäft als Einzelfirma betreiben, haben den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, die von Einkünften aus Geschäftsaktiven abgezogen wurde, bei der ESTV einzureichen. 2 Auf die von den Einkünften aus Geschäftsaktiven abgezogene Verrechnungssteuer findet die Vorschrift von Artikel 25 VStG über die Verwirkung des Rückerstattungsanspruchs mangels Verbuchung Anwendung. |
