Verordnung
über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen
im Verkehrswesen
(VSZV)

vom 17. Dezember 2014 (Stand am 1. Februar 2015)


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Art. 7 Zusammensetzung

Die SUST setzt sich zu­sam­men aus drei bis fünf un­ab­hän­gi­gen Fach­leu­ten aus den ein­schlä­gi­gen Be­rei­chen des Ver­kehrs­we­sens.

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