Verordnung des UVEK
|
Art. 39 Aufbau
1 Eine periodische Prüfung ist eine theoretische Prüfung, bestehend aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. 2 Sie umfasst die Teilgebiete der Schweizerischen Fahrdienstvorschriften und der Betriebsvorschriften für die Bahnnetze nach Anhang 1 sowie der Betriebsvorschriften der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Der Schwierigkeitsgrad entspricht der Kategorie. |