Verordnung des UVEK
über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen
der Eisenbahnen
(VTE)

vom 27. November 2009 (Stand am 1. Februar 2014)


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Art. 8 Führerausweis

Form und In­hal­te der Füh­rer­aus­wei­se für Trieb­fahr­zeug­füh­rer und -füh­re­rin­nen sind im An­hang 4 auf­ge­führt.

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