Verordnung
über die technischen Anforderungen
an Strassenfahrzeuge
(VTS)

vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. April 2022)


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Art. 30b Prüfung von neuen Fahrzeugen: umfassende technische Prüfung

Lie­gen für ein neu­es Fahr­zeug die Do­ku­men­te nach Ar­ti­kel 30 Ab­satz 1 nicht vor und sind die Vor­aus­set­zun­gen nach Ar­ti­kel 30a nicht er­füllt, so wird der Nach­weis über die Ein­hal­tung der Bau- und Aus­rüs­tungs­vor­schrif­ten mit ei­ner um­fas­sen­den tech­ni­schen Prü­fung er­bracht. Es wird da­bei ins­be­son­de­re ge­prüft, ob das Fahr­zeug den Ab­gas- und Ge­räusch­vor­schrif­ten ent­spricht und für den be­ab­sich­tig­ten Ge­brauch be­triebs­si­cher ist.

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