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Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. April 2022)
Art. 98Rückwärtsgang
Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 0,20 t müssen einen Rückwärtsgang aufweisen. Motorwagen mit Elektromotor können mit einer anderen Rückwärtsfahreinrichtung ausgerüstet sein.