Verordnung
über die technischen Anforderungen
an Strassenfahrzeuge
(VTS)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 84 Anfälligkeit auf Fehlalarme

Das FAS muss so ge­baut und im Fahr­zeug in­stal­liert sein, dass die Wahr­schein­lich­keit ei­nes Fehl­alarms so ge­ring wie mög­lich ist. Da­zu darf das Sys­tem ins­be­son­de­re bei Schla­gein­wir­kung auf das Fahr­zeug, beim Auf­tre­ten elek­tro­ma­gne­ti­scher Span­nun­gen, bei Ab­fall der Bat­te­rie­span­nung durch Selbs­t­ent­la­dung oder bei Be­tä­ti­gung der In­nen­raum­be­leuch­tung oh­ne Öff­nen der Fahr­zeug­tü­ren nicht rea­gie­ren.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden