Verordnung
über die technischen Anforderungen
an Strassenfahrzeuge
(VTS)


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Art. 28a Fahrzeuge mit weit nach vorne reichenden Schneeräumgeräten 147

Fahr­zeu­ge, bei de­nen vor­über­ge­hend an­ge­brach­te, er­for­der­li­che Schnee­räum­ge­rä­te mehr als 3,00 m vor die Mit­te der Lenk­vor­rich­tung rei­chen (Art. 38 Abs. 3), dür­fen oh­ne Be­wil­li­gung ver­keh­ren und gel­ten nicht als Aus­nah­me­fahr­zeu­ge.

147 Ein­ge­fügt durch Ziff. I der V vom 2. März 2012, in Kraft seit 1. Mai 2012 (AS 2012 1825).

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