Verordnung des BLV
über den Tierschutz beim Schlachten
(VTSchS)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 16 Beförderungsvorrichtungen und Transportbehälter

Be­för­de­rungs­vor­rich­tun­gen und Trans­port­be­häl­ter müs­sen so ge­baut sein, dass Ver­let­zun­gen der Tie­re ver­mie­den wer­den.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden