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Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV)
vom 19. Dezember 1983 (Stand am 1. Mai 2018)
Art. 69hLeistungsaufträge für den Betrieb der Vollzugsdatenbank
Die Koordinationskommission kann mit den für den Betrieb der Vollzugsdatenbank zuständigen Stellen (Art. 69a Abs. 2 und 3) Leistungsaufträge über die Einzelheiten, insbesondere über deren Aufgaben und Entschädigungen abschliessen.