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Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV)
vom 19. Dezember 1983 (Stand am 1. Mai 2018)
Art. 74Nachuntersuchungen
Die Suva kann Untersuchungen nach Aufgabe der gesundheitsgefährdenden Arbeit anordnen, wenn es aus medizinischen Gründen notwendig ist.