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Art. 66 Aussergewöhnlich hohe Kosten
Entstehen aussergewöhnlich hohe Kosten für Kantonnementseinrichtungen, für Massnahmen zum Schutz der Räumlichkeiten oder für die Versorgung der Truppe, so ist vor der Ausführung bei der LBA auf dem Dienstweg ein Kreditbegehren einzureichen und diesem ein detaillierter Kostenvoranschlag beizulegen. |