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Art. 88 Reisevergütung an Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Rekrutenschule
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bezahlt Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, die die Rekrutenschule absolvieren, am Einrückungstag die Billettkosten vom ausländischen Wohnort zum Einrückungsort und am Entlassungstag die Billettkosten vom Entlassungsort zum ausländischen Wohnort. |