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Art. 9 Unterschriften
1 Die Unterlagen der Truppenbuchhaltung sind wie folgt zu unterschreiben:
2 Die Gruppe Verteidigung erlässt Weisungen zur Unterschriftenregelung bei Dienstleistungen. 3 Die LBA erlässt Weisungen zur Unterschriftenregelung für Geldempfängerinnen und Geldempfänger. |