Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen
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Art. 23 Elektroofenschlacke 21
Elektroofenschlacke darf mit Zustimmung der kantonalen Behörde nur verwertet werden, wenn:22
21 Die Berichtigung vom 3. Okt. 2017 betrifft nur den französischen Text (AS 2017 5137). 22 Die Berichtigung vom 3. Okt. 2017 betrifft nur den französischen Text (AS 2017 5137). |