Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen
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Art. 46 Vollzugshilfe des BAFU
Das BAFU erarbeitet zur Anwendung dieser Verordnung, insbesondere zum Stand der Technik der Abfallentsorgung, eine Vollzugshilfe. Es arbeitet dabei mit den betroffenen Bundesstellen, den Kantonen und den betroffenen Organisationen der Wirtschaft zusammen. |